Rauchmelderpflicht - Viel Rauch um nichts?

Seit dem 10.07.2013 gilt in Baden-Württemberg eine Pflicht zum Einbau von Rauchmeldern bei Neubauten und Umbauten. Bestehende Wohnungen mussten bis zum 31.12.2014 nachgerüstet werden.
Für alle gilt: In allen Räumen, in denen Menschen schlafen und an Rettungswegen, z.B. Flure, die von den Aufenthaltsräumen nach draußen führen, müssen Rauchmelder angebracht werden.